Elektroprüfung nach DGUV V3 im Landkreis Ebersberg
Als Fachbetrieb stehen wir bereits seit über 40 Jahren für unsere Unternehmenskunden zur Verfügung, um eine reibungslose Prüfung der elektrischen Einrichtungen nach DGUV durchzuführen.
Wir beraten Sie nicht nur bei uns im Unternehmen, sondern bieten unsere Dienstleistungen auch bei Ihnen vor Ort in Ihrem Unternehmen im Landkreis Ebersberg an.
Zu unseren Dienstleistungen gehören auch die gesetzlich vorgegebenen Prüfungen nach DGUV V3 (früher BGV A3), welche wir gerne für Sie durchführen.
Die DGUV Prüfung, früher auch BGV A3, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der elektrischen Betriebsmittel.
Prüfung nach DGUV3
Bei der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3, früher als BGV A3 bekannt, handelt es sich um gesetzliche Vorschriften für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Die DGUV Vorschriften beziehen sich sowohl auf Unternehmen wie auch auf öffentliche Einrichtungen. Zu beachten ist, dass für öffentliche Einrichtungen die Norm DGUV V4 angewendet wird, welche jedoch inhaltlich gleich mit DGUV V3 ist.
Damit ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, dass es die Einhaltung dieser Vorschrift durch eine Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nachweist. Speziell im Fehlerfall, zum Beispiel einem Brand, ausgelöst durch ein elektrisches Betriebsmittel, kann dies kritisch für Ihr Unternehmen sein.
Diese Vorschrift betrifft damit praktisch alle elektrischen Geräte, welche in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden.
wenn es zu einer Änderung oder Instandsetzung kommt.
in definierten Zeitabständen.
Arten von Betriebsmitteln
Die Art der elektrischen Betriebsmittel, die geprüft werden müssen, ergibt sich aus §2(1) der DGUV Vorschrift 3. Dort wird definiert, dass elektrische Betriebsmittel alle Gegenstände sind die " ... als ganzes oder einzeln ... dem Anwenden elektrischer Energie ... oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen".
Betriebsmittel werden in folgende Kategorien unterteilt:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Stationäre elektrische Anlagen
Nicht stationäre elektrische Anlagen
Dokumentation
Zusätzlich zur Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel ist auch die sachgerechte Dokumentation wichtig. Die Dokumentation beinhaltet alle geprüften Geräte und für jedes Gerät das entsprechende Prüfprotokoll.
Neben dem Prüfprotokoll ist jedes Gerät bei der DGUV Prüfung durch eine unverwechselbare Prüfnummer gekennzeichnet, womit Sie später jederzeit exakt wissen, welches Protokoll für welches Gerät gültig ist.
Die Dokumentation ist für Sie der Nachweis, dass eine ordnungsgemäße Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ausgeführt wurde.
Wir stellen Ihnen die Prüfprotokolle auch elektronisch zur Verfügung, um Ihnen eine schnelle und einfache Archivierung zu ermöglichen sowie die Daten bei Bedarf auch problemlos weitergeben zu können.
Die Kosten für eine Elektroprüfung nach DGUV V3
Die Kosten für eine sauber geplante und durchgeführte Elektroprüfung nach DGUV V3 hängt von unterschiedlichen Faktoren in Ihrem Unternehmen ab. Es muss zum Beispiel geklärt werden, welche Komponenten Sie zu testen haben, wo sich diese Komponenten befinden, ob es bereits eine Dokumentation bzw. Pläne gibt, ...
Damit wir Ihnen einen optimalen Preis anbieten können, kontaktieren Sie uns am besten und wir können die Details für Ihre Umgebung besprechen.
Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag und dann haben Sie alle Preise detailliert vorliegen.
Unsere Leistungen für die DGUV V3 Prüfung
Wir bieten Ihnen die sachgerechte Prüfung nach DGUV V3 in Ihrem Unternehmen im Landkreis Ebersberg :
Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel
Protokollierung des gesamten Prüfungsablaufes
Dokumentation der DGUV Prüfung
Erinnerungsservice für Wiederholungsprüfung
Übrigens: Wir führen die DGUV V3 Elektroprüfung persönlich für Sie durch und setzen dafür keine Subunternehmer ein. Damit können Sie sichergehen, dass ein Fachbetrieb die Prüfung übernimmt und Sie später auch jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner haben.
Am einfachsten können Sie Ihre Fragen natürlich gleich mit uns besprechen. Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Email und wir sehen uns gerne gemeinsam Ihren konkreten Fall im Landkreis Ebersberg an.